Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den am häufigsten verwendeten Begriffen in Zusammenhang mit internationalen Krankenversicherungen.
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A
Akute Erkrankung
Das plötzliche Auftreten einer Krankheit, z.B. ein Schlaganfall. Danach folgt entweder Genesung oder die Krankheit wird chronisch.
Allgemeinmediziner
Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention und Rehabilitation. Allgemeinmediziner sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu helfen.
Altersgruppe
Die Prämien der Krankenversicherung werden nach Altersgruppen festgesetzt.
Ambulante Behandlung
Ärztliche Behandlung durch einen Allgemeinmediziner, Therapeuten, Facharzt oder Zahnarzt. Diese Behandlung erfordert keine Übernachtung im Krankenhaus.
Anspruch
Umfang der medizinischen Betreuung und finanzieller Unterstützung welche einer versicherten Person bei Unfall oder Erkrankung zur Verfügung stehen
Antragsteller
Auf dem Antragsformular erwähnte Person, Gruppe, Unternehmung oder Institution welche einen Versicherungsvertrag beantragt
Ausschlüsse
Bestimmungen bei einer Versicherungspolice, welche jene Umstände definiert, bei denen die Versicherung den Schutz verweigert bzw. keine Versicherungsdeckung bietet
B
Besondere Versicherungsbedingungen
In einem einzelnen Versicherungsvertrag von den Vertragspartnern besonders vereinbarte und speziell vertraglich festgelegten Regelungen. Diese besonderen Regelungen gelten vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestehende Krankheiten
Persönliche bisherige Krankengeschichte bzw. die auf dem Antrag aufgelisteten Erkrankungen oder Leiden
C
Chirurgie
Die Chirurgie ist das medizinische Fachgebiet, das sich mit der Behandlung von Krankheiten und Verletzungen durch direkte, manuelle oder instrumentelle Einwirkung auf den Körper des Patienten (Operation) befasst.
Chronische Erkrankung
Eine Erkrankung die längere Zeit andauert. Meist spricht man von einer chronischen Erkrankung, wenn diese mindestens drei Monate anhält. Chronische Erkrankungen können im Allgemeinen nicht durch Impfstoffe verhindert oder durch Medikamente geheilt werden.
D
Deckung
Abgrenzung mit welcher die Versicherung die Entschädigungen regelt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder eines Unfalles. Die Deckungen können limitiert sein bezüglich der Regionen, Maximum Limiten etc.
E
Endstadium
Fortgeschrittene Phase einer Krankheit. In dieser Phase wird eine Besserung ausgeschlossen. In diesem Zustand wird der einzutreffende Tod erwartet.
F
Facharzt
Arzt, der nach der Approbation durch vier- bis sechsjährige Weiterbildung besondere Kenntnisse auf einem Spezialgebiet der Medizin erworben hat.
Fälligkeitsdatum
Datum, an welchem die Prämie spätestens bezahlt werden muss, um die Versicherung zu erneuern.
Franchise
siehe Selbstbehalt
G
Gruppenversicherung (Kollektivversicherung)
In einer Gruppenversicherung (Kollektivversicherung) wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Die Gruppenversicherung wird vom Versicherungsnehmer (z.B. eine Firma als Vertragspartner) verwaltet. Dieser zieht allenfalls die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern ein und führt sie geschlossen an den Versicherer ab.
H
Hausarzt
siehe Allgemeinmediziner
K
Kollektivversicherung
siehe Gruppenversicherung
Kostenbeteiligung
siehe Selbstbehalt
Kostenerstattung
Entschädigung an den Versicherungsnehmer für medizinische Ausgaben, die er selbst bezahlt hat.
Krankenhausaufenthalt
siehe Stationäre Behandlung
Krankheit
Eine Krankheit ist eine Störung der normalen physischen oder psychischen Funktionen, die ein Grad erreicht, der die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder objektiv wahrnehmbar negativ beeinflusst.
L
Leistungsgrenzen
Maximaler finanzieller Betrag für die Rückerstattung der medizinischen Kosten.
M
Medizinische Risikobeurteilung
Der Prozess in welchem jede versicherte Person über Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu Auskunft geben muss, damit die Versicherung eine Beurteilung vornehmen kann um entsprechende Versicherungsdeckung abgeben zu können. Einzelne Versicherungen fragen nicht nach dem Gesundheitszustand sondern schliessen bestehende Krankheiten oder Leiden von der Versicherungsdeckung einfach aus.
Medizinischer Fragebogen
Der medizinische Fragebogen ist oft Bestandteil des Versicherungsantrags und gibt der Versicherungsgesellschaft Auskunft über den Gesundheitszustand der versicherten Person. Medizinische Fragebogen werden oft im Rahmen der medizinischen Risikobeurteilung eingesetzt.
O
Öffentliches Krankenhaus
Anstalten, in denen Kranke untergebracht werden und in denen durch ärztliche Hilfeleistung erstrebt wird, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, sowie Entbindungsheime mit regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Die Krankenhäuser werden nach der Art ihrer Träger in öffentliche und private Krankenhäuser unterschieden
P
Police
siehe Versicherungspolice
Prämienrechnung
Der Versicherungsbeitrag wird dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
Prämienzuschlag
Beim Abschluss einer Krankenversicherung wird für bestehende Krankheiten/Leiden oft ein Zuschlag verrechnet.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Eine private Krankenversicherung deckt meist auch die Kosten in der Privatabteilung eines öffentlichen Spitals oder Wahl einer Privatklinik mit Wahl des Arztes etc.
Privatklinik
Privat geführtes Krankenhaus
Privatpatient
Bezeichnung für Patienten mit privatem Versicherungsschutz, der z.B. auch die über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Privatstation
Abteilung, wo die Privatpatienten in einem öffentlichen Krankenhaus untergebracht sind.
R
Regress (Rückgriff)
Unter Regress versteht man die Inanspruchnahme eines Dritten wegen eines zu leistenden Ersatzes.
Reisekrankenversicherung
Auf Zeit begrenzte Krankenversicherung für Notfälle. Diese Versicherungsart kann entweder einzeln für jede Reise gewählt werden oder in einem Jahresvertrag für alle Reisen ins Ausland (meist mit begrenzter Reisedauergarantie).
Rezept
Ein Rezept ist die formelle, d.h. schriftliche Aufforderung eines Arztes an die Apotheke zu einer Belieferung mit Arzneimitteln oder Hilfsmitteln. Rezepte sind Urkunden. Somit können eigenmächtige Änderungen als Urkundenfälschung geahndet werden.
Rezeptpflichtige Medikamente (Arzneimittel)
Rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten Patientinnen und Patienten in Apotheken nur gegen Vorlage eines gültigen Rezeptes. Arzneimittel sind verschreibungspflichtig, wenn sie bei Anwendung ohne ärztliche Überwachung die Gesundheit oder die Umwelt auch bei bestimmungsgemässem Gebrauch gefährden können oder wenn sie unter Gesundheitsgefährdung häufig in erheblichem Umfange nicht bestimmungsgemäss gebraucht werden oder wenn sie Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirkungen oder deren Zubereitungen enthalten.
Rückgriff
siehe Regress
Rückversicherung
Rückversicherung findet statt, wenn die Deckung für ein Einzelrisiko oder ein ganzes Portefeuille (Vielzahl von Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen) ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer - auch "Erstversicherer" genannt - (im allg. einer Versicherungsgesellschaft) auf einen anderen Versicherer (meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen (zediert) wird und zwar ohne Auflösung der ursprünglichen Versicherung. Dieser Vertrag wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten alleine für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Er bekommt aber Teilbeträge der zu zahlenden Schäden von dem Rückversicherer zurückerstattet, soweit das versicherte Risiko in der Rückversicherung gegeben war, und entsprechend Prämie dafür gezahlt wurde. Aus diesen Gründen bezeichnet man die Rückversicherung auch als "die Versicherung der Versicherer"
S
Schadenmanagement (Schadenbearbeitung)
Unter Schadenmanagement oder Schadenbearbeitung versteht man in der Versicherungswirtschaft alle Tätigkeiten, die mit der Bearbeitung und Abwicklung von Schadenfällen zusammenhängen. Das Schadenmanagement ist zu den betrieblichen Leistungsprozessen zu zählen und stellt einen bedeutenden Bestandteil der Versicherungsproduktion dar.
Selbstbehalt
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Franchise, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (meist entweder jährlich oder pro Fall). Er wird als absoluter und/oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
Spitalplan
Ein Spitalplan deckt ausschliesslich Aufwendungen in Verbindung mit stationären Behandlungen. Die Kosten einer ambulanten Behandlung wie Arztbesuche, Therapien, rezeptpflichtige Arzneimittel etc. sind durch einen Spitalplan nicht gedeckt.
Stationäre Behandlung
Behandlung die in einem Krankenhaus vorgenommen wird, in dem der/die Behandelte die Nacht bzw. einen noch längeren Zeitraum zur Beobachtung und/oder Behandlung verbringt.
T
Teilstationäre Behandlung
Wird erbracht in sogenannten Tages- bzw. Nachtkliniken. Der Patient befindet sich in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung bzw. Verpflegung des Krankenhauses einbezogen.
U
Umfassender Plan / Vollplan
Der umfassende Plan – auch Vollplan genannt - gewährt Kostendeckung sowohl bei ambulanten wie auch stationären Behandlungen.
Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Universitätsklinik
Ein Universitätsklinikum ist im Allgemeinen ein Krankenhaus, das an die Medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist. Neben der medizinischen Behandlung dient es daher auch Forschung und Lehre im Bereich der Medizin.
V
Versicherer
siehe Versicherungsgesellschaft
Versicherte Person
Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die versicherte Person muss nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein.
Versicherung
Der Grundgedanke einer Versicherung ist, dass eine Gruppe von Versicherungsnehmern durch Zahlung einer Prämie (die Versicherungsprämie) an ein Versicherungsunternehmen eine finanzielle Risikovorsorge betreibt.
Versicherung mit Selbstbeteiligung
siehe Selbstbehalt
Versicherungsantrag
Der Antrag auf eine Versicherung wird vom Versicherungsnehmer normalerweise auf einem speziellen Vordruck gestellt, in dem Fragen zu dem zu versichernden Risiko gestellt werden. Eine richtige und vollständige Beantwortung der Fragen gehört zu den Obliegenheiten des Antragstellers. Mit dem Antrag selbst kommt noch kein Versicherungsvertrag zu Stande.
Versicherungsbedingungen
Für die Vertragsparteien gültige Vertragsbestimmungen
Versicherungsbeginn
Den Tag, ab dem die Versicherung gelten soll, bezeichnet man als Versicherungsbeginn.
Versicherungsgesellschaft
Eine Versicherungsgesellschaft ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer, natürliche oder juristische Person, ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.
Versicherungspolice
Vollständige Darlegung über Kategorie der Versicherung, Selbstbeteiligung, jährliche Prämie und andere besondere Bedingungen
Versicherungsprämie
Als Versicherungsprämie bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird.
Versicherungsschein
siehe Versicherungspolice
Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis, also die Gewährung von Versicherungsschutz, zum Gegenstand hat.
Vertragserneuerung
Die Verlängerung bzw. Erneuerung der Police nach deren Ablauf oder per Fälligkeitsdatum
W
Wartefrist
Für den Versicherten bedeutet die Wartefrist, dass ein Versicherungsschutz erst nach Ablauf dieser Frist (meist gerechnet ab Vertragsbeginn) besteht.



