- Was kosten mich die Dienstleistungen von Swiss Insurance Partners?
- Offeriert Swiss Insurance Partners verschiedene internationale Krankenversicherungspläne?
- Warum sollte ich die Dienstleistungen von Swiss Insurance Partners in Anspruch nehmen?
- Sind auch familienfreundliche internationale Krankenversicherungen erhältlich?
- Sind vorbestehende Krankheiten mitversichert?
- Welches ist das Höchstalter, um in eine internationale Krankenversicherung eintreten zu können?
- An wen überweise ich die Versicherungsprämien?
- Was ist ein Selbstbehalt / eine Franchise?
- Was muss ich im Notfall unternehmen?
- Wie ist Mutterschaft versichert?
- Habe ich tatsächlich weltweit freie Arzt- und Spitalwahl?
- Muss ich meinen internationalen Plan bei Rückkehr ins Heimatland wieder annullieren?
- Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
- Wo liegt der Unterschied zwischen einem Spital- und einem Vollplan?
- Ist es möglich, zwischen verschiedenen Weltzonen zu wählen?
- Benötigt die Versicherung einen Arztbesuch für den Abschluss? Muss ich mich vor dem Versicherungsabschluss ärztlich untersuchen lassen?
- Welche Versicherungsleistungen sind in einem internationalen Plan nicht gedeckt?
- Sind Sportunfälle ausgeschlossen?
- Was ist der Unterschied zwischen ambulant und stationär?
- Sind Medikamente versichert?
Was kosten mich die Dienstleistungen von Swiss Insurance Partners?
Wenn Sie Ihre internationale Krankenversicherung über Swiss Insurance Partners abschliessen, bezahlen Sie nicht mehr an Prämien, als wenn Sie selbst alle Formalitäten bei einer Versicherungsgesellschaft erledigen. Im Gegenteil, mit uns sparen Sie Zeit und Geld und profitieren zudem von unserer ständigen Beratung.
Offeriert Swiss Insurance Partners verschiedene internationale Krankenversicherungspläne?
Ja. Wir unterhalten Verträge mit allen renommierten Versicherungsgesellschaften, die internationale Krankenversicherungen anbieten.
Warum sollte ich die Dienstleistungen von Swiss Insurance Partners in Anspruch nehmen?
Bei der Wahl einer Krankenversicherung haben Sicherheit, Kontinuität und verlässliche Leistungen oberste Priorität. Preise und Leistungen sowie die Abwicklung von Schadenfällen werden laufend von uns überwacht. Unsere Kunden erhalten auch nach Abschluss einer Versicherung entsprechende Unterstützung und Beratung.
Sind auch familienfreundliche internationale Krankenversicherungen erhältlich?
Selbstverständlich. Wir haben sogar Versicherungspläne im Angebot, bei welchen Neugeborene ohne medizinischen Fragebogen automatisch in der Police mitversichert werden.
Sind vorbestehende Krankheiten mitversichert?
Wir arbeiten auch mit Gesellschaften, welche vorbestehende Krankheiten nicht direkt ausschliessen. Diese werden bei Antragsaufnahme geprüft und allenfalls mitversichert. Es existieren auch Pläne, bei welchen nur in den ersten zwei bis fünf Jahren ab Vertragsbeginn Vorbestehendes ausgeschlossen wird.
Welches ist das Höchstalter, um in eine internationale Krankenversicherung eintreten zu können?
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften werden Neukunden nur bis zu ihrem 60.-65. Jahr aufgenommen. Wir können hingegen auch Pläne anbieten, welche bis zum Alter 79 Jahre abgeschlossen werden können. Jede Aufnahme wird aber aufgrund eines medizinischen Fragebogens entschieden.
An wen überweise ich die Versicherungsprämien?
Alle unsere Kunden überweisen die Versicherungsprämien direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.
Was ist ein Selbstbehalt / eine Franchise?
Unter Selbstbehalt (Franchise) versteht man den Teil der Arzt- oder Spitalrechnung, den man selbst bezahlen muss. Der Selbstbehalt ist individuell und gilt normalerweise für die Dauer eines Versicherungsjahres. Ein gewählter Selbstbehalt wird vertraglich festgesetzt. Es gibt jedoch auch Pläne, wo der Selbstbehalt je nach Fall oder Krankheit bestimmt werden kann.
Was muss ich im Notfall unternehmen?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Versicherungskarte jederzeit auf sich zu tragen, damit Sie im Notfall jederzeit umgehend medizinische Hilfe erhalten. Für medizinische Auskünfte, Zweitgutachten oder in Situationen, in denen Sie umgehend einen Arzt oder ein Spital aufsuchen müssen, steht Ihnen ein Notfalldienst 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung. Wir arbeiten nur mit Gesellschaften, die einen solchen Dienst anbieten.
Wie ist Mutterschaft versichert?
In den meisten Versicherungspolicen ist Mutterschaft und Geburt mitversichert. Bitte beachten Sie aber, dass für diese Fälle in der ersten Zeit nach Vertragsabschluss eine Wartefrist von 10-12 Monaten besteht.
Habe ich tatsächlich weltweit freie Arzt- und Spitalwahl?
Ja. Mit einem von uns offerierten internationalen Krankenversicherungsplan haben Sie weltweit freie Wahl. Es gibt jedoch Pläne, die aus Kostengründen in den USA, Kanada und Japan keine Deckung bieten. Der Geltungsbereich ist je nach Situation wählbar. Eine Zoneneinschränkung kommt in einigen Fällen hingegen kaum günstiger zu stehen als eine weltweite Versicherungsdeckung.
Muss ich meinen internationalen Plan bei Rückkehr ins Heimatland wieder annullieren?
In dieser Hinsicht gibt es zwei Arten von internationalen Plänen. Wird der ausländische Wohnsitz aufgegeben, kann bei vielen Plänen die internationale Deckung annulliert werden. Bei einigen Plänen aber, um keine Deckungslücken entstehen zu lassen, kann die Deckung auch beibehalten werden.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Bei den meisten Plänen ist die Zahnversicherung eine Zusatzdeckung und daher nicht im Hauptplan mitversichert.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Spital- und einem Vollplan?
Ein Vollplan bietet zusätzlich auch Versicherungsdeckung für ambulante Behandlungen wie Arztbesuche, Therapien, nicht vom Spital verordnete Medikamente und Ähnliches an. Ein Spitalplan hingegen bietet nur Deckung für stationäre Aufenthalte und deren Kosten sowie Rehabilitationsleistungen und Ambulanztransporte. In den meisten Fällen bietet ein Spitalplan auch Deckung für Mutterschaftsleistungen.
Ist es möglich, zwischen verschiedenen Weltzonen zu wählen?
Ja. Mit einem von uns offerierten internationalen Krankenversicherungsplan haben Sie weltweit freie Wahl. Es gibt jedoch Pläne, die aus Kostengründen in den USA, Kanada und Japan keine Deckung bieten. Eine Zoneneinschränkung kommt in gewissen Fällen kaum günstiger zu stehen als eine weltweite Versicherungsdeckung. Swiss Insurance Partners bieten jedoch keine auf ein bestimmtes Einzelland beschränkte Lösung an.
Benötigt die Versicherung einen Arztbesuch für den Abschluss? Muss ich mich vor dem Versicherungsabschluss ärztlich untersuchen lassen?
Nein, im Allgemeinen nicht. Die Versicherung stützt sich auf das Antragsformular. In Zweifelsfällen kann sie jedoch eine solche Untersuchung oder eine Dokumentation zur Krankengeschichte verlangen.
Welche Versicherungsleistungen sind in einem internationalen Plan nicht gedeckt?
Dies ist von Plan zu Plan verschieden. Grundsätzlich werden folgende Leistungen meist ausgeschlossen oder nur sehr beschränkt versichert: Geschlechtsumwandlungen, HIV/AIDS, Fettleibigkeit, ästhetische Operationen, auf Experimenten basierende Behandlungen, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch, Behandlungen aufgrund radioaktiver Krankheiten wie auch Verletzungen aufgrund aktiver Teilnahme an Kriegen, Demonstrationen, Terrorakten. u.Ä.
Sind Sportunfälle ausgeschlossen?
Die meisten internationalen Pläne schliessen den Berufssport oder gefährlichen Sportarten aus. Swiss Insurance Partners können Ihnen hingegen eine volle Deckung auch für solche Fälle anbieten. Ihr Beruf und die Art, wie Sie Ihre Freizeit gestalten, spielt dann keine Rolle mehr. Wir versichern auch professionelle Sportteams wie Fussball- oder Eishockeyklubs sowie Einzelsportler wie Tennisspieler, Radrennfahrer, usw.
Was ist der Unterschied zwischen ambulant und stationär?
"Ambulant" heisst, dass man sich nur für kurze Zeit in eine Arzt- oder Spital- Behandlung begibt, während bei einem "stationären" Klinikaufenthalt eine Aufenthaltsdauer von mehr als 24 Stunden zu verstehen ist.
Sind Medikamente versichert?
Ja, bei fast allen Plänen, sofern diese Medikamente von einer Arztperson verordnet worden sind.




